Neu: VdTT Prüfungsordnung Tiergestützte Intervention mit Hund

Ab dem 1. Januar 2025 können sich Therapiebegleithundeteams nach der Prüfungsordnung des VdTT prüfen lassen. Durch Bestehen der Prüfung stellt der Hund seine Eignung, der Hundeführer Wissen und Sachkunde für den Einsatz in der TGI unter Beweis. Worum geht es dabei eigentlich?
Tiergestützte Intervention (TGI; auch Tiergestützte Arbeit/TGA) ist die zusammenfassende Bezeichnung für Maßnahmen, bei denen Tiere begleitend und vermittelnd in der Arbeit mit Menschen eingesetzt werden. Diese Maßnahmen sind nachgewiesen erfolgreich. Tiere können helfen, Selbstvertrauen, Kompetenzen und Wohlbefinden beim Menschen zu verbessern, deren soziale Entwicklung unterstützen, die Therapie psychisch belasteter und erkrankter Menschen positiv beeinflussen. Pferde, Katzen, Kleintiere, Lamas, Esel und andere werden dafür eingesetzt. Aber in den meisten Fällen ist es ein Hund, der emotionale Brücken baut zu Senioren, Schulkindern oder Kranken.
Rasseunabhängig sind manche Hunde aufgrund ihres Charakters besser für diese Arbeit geeignet, als andere. Aber ein Therapiebegleithund wird nie als solcher geboren. Im Hinblick auf die vielfältigen Anforderungen muss dem ersten Einsatz immer eine verantwortungsbewusste und sorgfältige Ausbildung vorangehen. Nur so kann eine TGI erfolgreich und für alle Beteiligten ein Gewinn sein. Die ab dem 1. Januar 2025 geltende Prüfungsordnung des VdTT e.V. dient der Sicherheit aller Beteiligten durch Nachweis von Wissen und Können im Zusammenhang mit der Tiergestützten Arbeit.
Die neue Prüfungsordung für Therapiebegleithundeteams
Mit Beginn des Jahres 2025 können sich Halter von Hunden für den TGI-Einsatz mit ihrem Hund zur Prüfung nach der VdTT Prüfungsordnung für Therapiebegleithundeteams anmelden. Ein Team, das die anspruchsvolle Prüfung besteht, weist verlässlich seine Einsatzfähigkeit im Rahmen tiergestützter Interventionen nach. Besuchte Einrichtungen haben bei ihnen die Gewähr, dass eine entsprechende Eignung und Ausbildung des Hundes ebenso wie die Sachkunde des Hundeführers gegeben sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Standardisierte Teamprüfung als Kompetenznachweis
Der Hund kommt immer im Doppelpack mit seinem Hundeführer. Die beiden arbeiten als eingespieltes Team und funktionieren auch nur als solches. Wer seinen Hund an andere für eine TGI verleiht, stellt damit seine fehlende Sachkenntnis bereits unter Beweis. Denn die Basis des Zusammenwirkens zwischen Mensch und Hund zum Wohle des Klienten ist gegenseitiges Vertrauen. Dazu muss der Hundeführer seinen Hund sehr genau kennen.

Das Assistenzhundewesen unterliegt konkreten gesetzlichen Vorgaben. Der Einsatz von Tieren in der TGI in Deutschland nicht explizit. Das hat den VdTT e.V. dazu bewogen, eine Prüfungsordnung für Therapiebegleithundeteams auszuarbeiten. Nach diesem Standard können Mensch-Hund-Teams, die im Bereich der TGI arbeiten, ihre Eignung vor fachkompetenten, beim VdTT e.V. gelisteten Prüfern unter Beweis stellen und sich mit der erworbenen Bescheinigung gegenüber Klienten und Einrichtungen als sachkundig ausweisen.
Die Prüfung ist ebenso anspruchsvoll, wie die Arbeit selbst. Sie orientiert sich am gesetzlichen Rahmen für Haltung, Ausbildung und Umgang mit Hunden (Tierschutzhundeverordnung und Tierschutzgesetz), an den Merkblättern der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT; Merkblätter Nr. 131; 131.04) zur TGI, an der Prüfungsordnung des Messerli-Instituts der Veterinärmedizinischen Hochschule Wien, am Leitfaden des Deutschen Tierschutzbundes zur TGI und sie entspricht dem ethischen Selbstverständnis des VdTT e.V..
Gesetzliche Situation in. Deutschland
Auch wenn eine konkrete Regelung der TGI in Deutschland (noch) nicht gegeben ist, bewegen sich Ausbilder und Halter von Therapiebegleithunden in Deutschland nicht im rechtsfreien Raum.
Die Haltung von und der Umgang mit Tieren sind durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) rechtlich verbindlich geregelt. Der erste Paragraph des TierSchG besagt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Durch §2 TierSchG werden vom Tierhalter die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt, die eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres sicherstellen. Speziell für Hunde gilt außerdem die gesetzähnliche Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV).

Tiergestützte Arbeit muss Mensch und Tier gerecht werden
Tiergestützte Intervention mit Hunden kommt im deutschsprachigen Raum vor allem in Einrichtungen zur Anwendung, die sich mit der Wiederherstellung und Erhaltung der physischen und psychischen Gesundheit des Menschen, mit dessen Resozialisierung, der Bereicherung des Lebensalltags oder mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen beschäftigen. Hierzu gehören:
- Seniorenheime
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Jugendeinrichtungen
- Justizvollzug
- Krankenhäuser.
Es liegt in der Verantwortung des Hundeführers, den begleitenden Hund so auszubilden und einzusetzen, dass sowohl Persönlichkeit und Sicherheit der Klienten als auch Individualität und Wohlergehen des Therapiebegleithundes beachtet werden. Hund wie Klienten sollen Einsätze grundsätzlich als positiv und sicher erleben.

Wohlergehen und Vertrauen für Mensch und Hund
Dazu braucht der Hundeführer eine fundierte Ausbildung und die Kenntnisse, den Hund zielführend mit unterschiedlichen Settings vertraut zu machen. Ausbildungsmethoden nach aktuellen kynologischen Wissensstand sind dafür State oft the Art. Das bedeutet: Abzulehnen sind Ausbildungs-, Erziehungs- und Trainingsmethoden, die nach heutigem Wissensstand nicht artgerecht sind. Auch nach den Maßstäben des VdTT e.V. kann durch sie keine gegenseitige vertrauensvolle Beziehung zwischen Mensch und Hund erreicht werden.
In diesem Sinne dient die Prüfung des Therapiebegleithundeteams einer Überprüfung der Teamarbeit zwischen Mensch und Hund und der Eignung für einen Einsatz im Rahmen einer TGI. Eine erfolgreiche TGI braucht Hundeführer, die in einem proaktiven, respektvollen Umgang und Dialog flexibel auf anwesende Klienten reagieren und die Interaktionen zwischen Hund und Klienten den Gegebenheiten anpassen. Dabei ist das Wohlergehen des eingesetzten Hundes von zentraler Bedeutung.
Voraussetzung dafür, für die Unversehrtheit der Klienten und damit für die Qualität der TGI ist die Sachkunde des Hundeführers. Nur so kann Überforderung des Hundes vermieden werden.
Inhalte der TGI Prüfungsordnung des VdTT e.V.
Die Prüfungsordnung formuliert medizinische und verhaltensbedingte Ausschlusskriterien, ein tierärztliches Attest für den Hund muss vorgelegt werden. Ausbildungsstand und Eignung des Hundes werden beurteilt, der Hundeführer muss seine fachliche Kompetenz für den Einsatz des Hundes in Theorie und Praxis unter Beweis stellen. Beurteilt werden unter anderem:
- Ist fundiertes kynologisches Wissen, insbesondere zu den Lerntheorien, zeitgemäß und sicher abrufbar?
- Ist der Umgang mit den Klienten angemessen und sicher?
- Kann eine TGI sachgemäß angeleitet werden?
- Wie ist das Vertrauensverhältnis zwischen Hund und Hundeführer?
- Werden Stressanzeichen des Hundes erkannt und angemessen darauf reagiert?
- Kann der Prüfling Situationen souverän steuern und gibt er seinem Hund in allen Situationen die nötige Sicherheit?
- Wird mit dem Hund tierschutzkonform umgegangen?
- Wie reagiert der Hundeführer auf Unsicherheiten beim Hund?
All das ist für den Erfolg des Einsatzes von elementarer Bedeutung.

Vorteile des VdTT Prüfungszertifikats zur TGI mit Hund
Aus Gründen der Sicherheit erwarten inzwischen viele Einrichtungen bei einem Auftrag zur TGI – zu Recht – einen Nachweis über entsprechende Eignung und Sachkunde des eingesetzten Hundes/Teams. Die anspruchsvolle Prüfungsordnung des VdTT e.V., an die beim Verband gelistete Prüfer gebunden sind, wurde von praxiserfahrenen TGI-Fachkräften ausgearbeitet. Die sehr strenge Gesetzgebung Österreichs diente unseren Experten dabei als Kompass. Absolventen dieser Prüfung wurden im Team mit ihrem Hund geprüft und haben sich souverän und verantwortungsvoll in Umgang und Einsatz ihres Hundes gezeigt. Ihr Prüfungszertifikat weist sie Klienten gegenüber als fachkompetente Hundeführer mit umfangreichen Kenntnissen in der TGI aus.
Zur Prüfungsanmeldung und zu weiteren Informationen geht es hier
(Titelfoto: Pezibear/Pixabay)
Auswahl von Quellen, die bei der Ausarbeitung der Prüfungsordnung für Therapiebegleithundeteams berücksichtigt wurden:
Messerli-Institut Österreich: Prüfungsordnung Therapie-Begleithundeteams
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz, Arbeitskreis Tiere im sozialen Einsatz
Standespolitische Grundsätze des VdTT e.V.
Deutscher Tierschutzbund, Merkblatt Tiergestützte Intervention – Menschen helfen, Tiere schützen
Mehr zum Thema TGI finden Sie hier:
Therapiehunde als Helfer der Justiz
Schulhunde – eine ganz besondere Spezies?