So gelingen Haltergemeinschaften
Ein eigenes Pferd zu halten, ist für einen Einzelnen oft aufwändig und kostspielig. Was also liegt näher, als sich mit Gleichgesinnten zusammenzutun und eine Haltergemeinschaft zu gründen? Eigentlich nichts. Eine Haltergemeinschaft ist allerdings alles andere als eine Leichtversion der Pferdehaltung.
Immer mit Vertrag
Die wichtigste Grundregel für Haltergemeinschaften lautet: Alles schriftlich festhalten. Am besten ist es, sich vorab mit allen Beteiligten zu einem Brainstorming zusammenzufinden und sämtliche Wünsche, Erwartungen, Ideen und Bedenken zu protokollieren. Ein solches Protokoll ist für Rechtsanwälte die beste Basis, um einen „wasserdichten“ Vertrag zu komponieren. Unverzichtbar ist auch die Hinzuziehung eines Versicherungsexperten, insbesondere, um alle Beteiligten in Sachen Haftung und Unfall sinnvoll abzusichern.
Ziele definieren
Viele Haltergemeinschaften möchten sich „nur“ ein oder mehrere Pferde teilen. Dabei kann jedem ein gleich großer Anteil zugedacht werden. Anfallende Kosten, Arbeiten und Nutzungsrechte werden dann zumeist gleichmäßig unter allen Mitgliedern aufgeteilt. Schwierig wird es, wenn ein Einzelner eine bestimmte Ausbildung mit dem Pferd absolvieren, züchten oder Dritten Reitstunden geben möchte. Wie soll mit möglichen Einnahmen verfahren werden? In solchen Fällen kann es Sinn machen, jedem Mitglied der Haltergemeinschaft einen individuellen Anteil am Pferd zuzudenken, Person A und B z.B. jeweils 10 Prozent und einer Person C 80 Prozent. Auch hier muss detailliert festgelegt werden, wer welche Rechte und welche Pflichten in Bezug auf das einzelne Tier hat, ggf. entsprechend seiner Anteile.
Wenn es nicht nur ums Pferd geht
Manche Haltergemeinschaft möchte komplett unabhängig sein. Dann muss ein entsprechendes Gelände gekauft oder gepachtet werden, Gebäude sind zu errichten und instand zu halten, vielerorts müssen Behörden in Planungen einbezogen oder um diverse Genehmigungen ersucht werden. Für Grundstücke können ganz unterschiedliche Nutzungsbestimmungen existieren, Pferdehaltungen bei der Tierseuchenkasse oder beim Veterinäramt zu melden sein. Da es hier keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt, ist stets empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Amt genau zu informieren. Sind eigene Ländereien zu bewirtschaften, müssen nicht zuletzt auch die daraus resultierende Arbeiten verteilt werden.
Verbindlichen Arbeitsplan erstellen
Ein detaillierter Arbeitsplan, der die Versorgung der Pferde und der ggf. dazu gehörenden Infrastruktur regelt und für alle absolut verbindlich sein sollte, ist von größter Wichtigkeit. Am besten stellt man einen solchen Arbeitsplan gemeinsam auf, betrachtet jeden Tag, jede Woche und jede Jahreszeit separat und erstellt eine genaue Liste sämtlicher anfallenden Arbeiten. Empfehlenswert ist, nicht nur einen jeweils Verantwortlichen zu bestimmen, sondern immer auch eine Reserveperson, die einspringt, wenn der eigentlich Verplante ausfällt. Regelmäßige Treffen bieten sich mindestens alle zwei Monate an.
Das liebe Geld
Ratsam ist, bei einer Bank ein Gemeinschaftskonto einzurichten, auf das alle regelmäßig einen Betrag x einzahlen. Dieser kann nach dem Einkommen gestaffelt werden oder sich am Anteil orientieren, den der Einzelne am Pferd bzw. an gewissen Einnahmen hat. Jede Verfügung über das Gemeinschaftskonto sollte mindestens zweier Unterschriften bedürfen. Wichtig: Auch scheinbare Selbstverständlichkeiten bedenken. Wie etwa soll vorgegangen werden, wenn einer entdeckt, dass ein Tier scheinbar krank oder verletzt ist? Soll er ohne Rücksprache den Tierarzt rufen oder erst ein bestimmtes Mitglied hinzuziehen? Was, wenn niemand erreichbar ist? Eine Rechnung flattert auch bei „falschem Alarm“ ins Haus, unterlassene Hilfe aber kann das Pferd das Leben kosten. Letztlich ist immer auch darüber nachzudenken, ob es für die eigene Haltergemeinschaft Sinn macht, sich in einer bestimmten Rechtsform zu organisieren, z.B. in einer GbR, einem Verein oder einer GmbH. Haltergemeinschaften können außerdem der Buchführungspflicht unterliegen.